Unser Konto
City Hilfe International Stiftung
PSD Bank Karlsruhe
DE72 6609 0900 6993 7146 06
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Spendenbescheinigung erhalten Sie Anfang des Folgejahres. Bitte vermerken Sie den Spenden-zweck und Ihre Anschrift.
Wir (City Hilfe International Stiftung) garantieren die ausschließliche Verwendung der Spenden für den genannten Zweck. Sie erhalten im Folgejahr eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung.
Zur Vermeidung des Arbeitsaufwandes bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden ermöglicht die Vorschrift des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuer-durchführungsverordnung) eine Vereinfachungsregelung zur steuerlichen Geltendmachung der Spende. Als Nachweis reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts aus, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt.
Diese Regelung des vereinfachten Spendennachweises wird bei der City Hilfe International Stiftung angewandt und somit stellt die City Hilfe International Stiftung mit Sitz in Ettlingen/Baden-Württemberg bei Spenden bis 300 Euro keine Spendenbescheinigung aus.
Treuhandstiftung
"Danke für Ihre Unterstützung."
Michael Heinzmann
